Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich bestätigt. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

Preise

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Sollte der Fall eintreten, dass mehr Materialien (Farbe, Folie, etc) gebraucht wurden, als zu erwarten war, so liegt es im Ermessen des Auftragnehmers den Preis gegebenenfalls angemessen zu steigern. Weiteres ist der Preis im Angebot als nichtig anzusehen, wenn der Auftraggeber eine unerwartet große Textilie zum bedrucken bringt. Welche Textilie als zu groß ein zu stufen ist liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Angebote sind immer unverbindlich.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

Zahlungsverzug

Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Sicherstellung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen und die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiteres hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

Lieferzeit

Vereinbarte Lieferzeiten sind keine Fixtermine. Vereinbarte Lieferzeiten werden eingehalten, sofern der Auftragnehmer nicht von sonstigen Turbulenzen in der Ausführung des Auftrags behindert oder Aufgehalten wird.

Satz- und Druckfehler, Korrekturen

Telefonisch oder schriftlich gewünschte Änderungen erhalten erst nach Rückbestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit. Wurden jegliche Änderungen im Ermessen des Auftragnehmers zu spät gewünschte, so sind diese nicht gültig. Für die Rechtschreibung der Namen bzw der Texte übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. Gibt es besondere Wünsche bezüglich der Rechtschreibung von Namen bzw Texten müssen diese gegenüber dem Auftragnehmer ausdrücklich gewünscht werden und er in Kenntnis gesetzt werden. Wenn eine schief genähte Textilie zur Verfügung gestellt wird steigt das Risiko, dass auch der Aufdruck schief wird, da man sich entweder an der oberen oder aber der unteren Naht orientieren muss. Ob ein bedrucktes Element, auf welchem Objekt auch immer, schief ist liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Es wird Ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Druck auf dem gewünschten Objekt weder ganz zentriert, noch ganz gerade sein kann. Sollte es ein Problem mit einer der benötigten Flex- bzw Flockfolien geben ist es dem Auftragnehmer erlaubt, mit einer anderen Folie den Auftrag fertigzustellen.

Annahmeverzug

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als Übernommen und damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einer Drittfirma einzulagern. Während diesem Zeitraum der Zwischenlagerung übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Lieferung.

Beanstandungen­/Gewährleistungen

Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung, spätestens jedoch innerhalb der nächsten 24 Stunden, dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen 1 Woche. Dei Waschanleitungen auf der Homepage sind einzuhalten. Werden die Waschanleitungen nicht eingehalten, gibt es keine Gewährleistung bezüglich des gesamten Zustandes der Textilie/des Objekts sowie des Geschirrspülers, des Wäschetrockners oder der Waschmaschine. Die Quallität des zum bedrucken gebrachtes Objektes muss für den Druck geeignet sein. Ob die Qualität des zu bedruckenden Produktes ausreichend ist liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu Beweisen. Es ist nicht die Aufgabe des Auftragnehmers, vor dem Bedrucken die Qualität des Bedruckobjekts zu prüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet nur Objekte mit angemessener Qualität zum bedrucken zu bringen. Jegliche Schäden, welche das zu bedruckende Objekt durch das Druckverfahren davonträgt sind der Qualität des gebrachten Objekts und in keinem Fall dem Auftragnehmer zu zuschreiben. Sollte sich die Farbe der Textilie bzw des Porzellanobjekts während des Druckverfahrens verändern, so ist dies ebenfalls auf die Qualität des Objekts zurückzuführen und ist somit nicht das Verschulden des Auftragnehmers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren muss Farbübereinstimmung ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Absolute Farbübereinstimmung ist allgemein unmöglich. Für jegliche Abweichungen vom Original kann der Auftragnehmer in keinem Fall zur Verantwortung gezogen werden. Bei keinerlei Materialien/Objekten wird Farbübereinstimmung garantiert. Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

Haftung

Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von 1 Tag nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von 1 Jahr (Gesetz: drei Jahre, angemessene Verkürzung zulässig, Verlängerung nicht).

Beigestellte Materialien und Daten

Für beigestellte Daten (Fotos, etc.) haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses determiniert ist. Beigestellte Daten sind vom Auftraggeber zu prüfen. Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdrucke, Digital- Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Druckes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie von jeglichen zum Druck benötigter Daten anzufertigen, soweit er sie für die Bearbeitung benötigt. Sollte der Auftraggeber wünschen, dass die Daten nach Fertigung des Drucks und bezahlen der Rechnung gelöscht werden muss dies gegenüber dem Auftragnehmer ausdrücklich verlangt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen.

Auftragsunterlagen

Für alle Auftragsunterlagen, wie zum Beispiel Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen gilt: Für deren Verwahrung übernimmt der Auftragnehmer zu keinem Zeitpunkt haftung. Auch für nicht zurückverlangte Unterlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände zu verwahren. Zu bedruckende Objekte bzw. bedruckte Objekte werden im Ermessen des Auftagnehmers angemessen verwahrt. Der Auftragnehmer haftet jedoch weder für abhanden kommen, noch für jegliche Schädigungen der Objekte zu keiner Zeit.

Eigentumsrecht

Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

Urheberrecht

Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme / der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen und ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Werden vom Auftraggeber Fotos oder Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.

Back